Allgemeine Geschäftsbedingungen
der energieconcept Planungsbüro für Haustechnik GmbH
Stand: 01.05.2003
im folgenden "ec-GmbH genannt.
§1
Allgemeines
Die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen
zwischen der ec-GmbH und deren Geschäftspartnern für Angebote, Leistungen und
Lieferungen. Sie werden bei Erteilung des ersten Auftrages nach Bekanntmachung
mit dem Geschäftpartner vereinbart und gelten für alle zukünftigen Aufträge
auch dann, wenn ihre Gültigkeit nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.
Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen; etwaige
abweichende Bedingungen und Vereinbarungen sind ausgeschlossen, wenn die ec-GmbH
nicht ausdrücklich deren Geltung schriftlich bestätigt.
§
2 Angebote, Auftragsbestätigungen, Vertragsgegenstand
1.
Angebote
in jedweder Form, sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst
verbindlich, wenn diese in angemessener Frist schriftlich bestätigt oder mit
Zustimmung des Geschäftspartners vereinbarungsgemäss ausgeführt werden.
2.
Die
schriftliche Auftragsbestätigung ist maßgeblich für Art, Umfang und Zeitpunkt
der Lieferung.
3.
Angegebene
Leistungen in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Beschreibungen
stellen keine Eigenschaftszusicherung dar, sondern bezeichnen lediglich den
Vertragsgegenstand. Die ec-GmbH behält
sich Abweichungen in Form, Farbe, Massen und Konstruktionen vor, durch die die
Verwendung zu dem vertragsgemässen Zweck nicht eingeschränkt wird, ohne dass
der Geschäftspartner Ansprüche daraus herleiten kann.
§ 3 Preise
Es gelten die in der Auftragsbestätigung enthaltenen
Preise frei ab Neumünster inklusive einfacher Verpackung; zuzüglich Fracht,
Zoll, Versicherung, Montage, sonstiger Nebenkosten und am Liefertag geltender
Umsatzsteuer.
$ 4 Zahlungen
1.
Zahlungen
sind gemäss dem Auftragsschreiben zu leisten. Die ec-GmbH behält sich vor nur
gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern.
2.
Der Geschäftspartner
kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
3.
In Fällen,
in denen der Geschäftspartner ganz oder teilweise in Verzug gerät oder ein
Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- und Insolvenzverfahrens
besteht, hat die ec-GmbH das Recht, die sofortige Zahlung aller noch offenen
Rechnungen zu fordern und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Vorkasse
zu verlangen. So weit nichts anderes vereinbart, ist der gesetzliche Verzugszins
gemäss BGB zu zahlen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1.
Alle
gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung
mit dem Geschäftspartner bestehende
Forderungen im Eigentum der ec-GmbH (Vorbehaltsware).
2.
Bei einer
Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware gelten die §§ 947, 948 BGB mit
der Folge, dass der Miteigentumsanteil an der neuen Sache Vorbehaltseigentum der
ec-GmbH wird.
3.
Der
Geschäftspartner darf die
Vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr weiterveräussern, solange
er nicht im Verzug ist. Die
aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gehen an die ec-GmbH über.
Der Geschäftspartner ist aber widerruflich ermächtigt,
die Forderungen in seinem Namen einzuziehen.
4.
Bei
Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Geschäftpartner auf den
Eigentumsvorbehalt hinweisen und die ec-GmbH unverzüglich benachrichtigen.
5.
Bei
vertragswidrigem Verhalten des Geschäftspartners, insbesondere Zahlungsverzug,
kann die ec-GmbH die Vorbehaltsware auf Kosten des Geschäftspartners zurücknehmen
oder Abtretung des Herausgabeanspruchs des Geschäftspartners gegen Dritte
verlangen.
6.
Wird die
Vorbehaltsware oder die daraus vom Geschäftspartner hergestellten Waren, vom
Geschäftspartner weiterveräussert oder bei einem Dritten eingebaut oder
verarbeitet, geht die Forderung des Geschäftspartners an seine Vertragspartner
bis zur Höhe des Kaufpreisanspruches der ec-GmbH auf die ec-GmbH über
§ 6 Lieferung, Gefahrenübergang, Entgegennahme
1.
Lieferfristen
erfordern eine gesonderte Vereinbarung. Die Lieferfrist beginnt mit der
Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu
ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat oder dem Geschäftspartner die
Versandanschrift mitgeteilt wurde.
2.
Im Falle
einer Nichteinhaltung der Lieferfrist seitens der ec-GmbH, hat der Geschäftspartner
eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf steht dem
Geschäftspartnern ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Rechte oder Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter
Lieferung oder sonstige Schadensersatzansprüche insbesondere auch, aber nicht
alleine wegen entgangenen Gewinns, sind auch nach Setzung einer Nachfrist
ausgeschlossen, es sei denn die Nichteinhaltung der Lieferfrist basiert auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der ec-GmbH.
3.
Ist die
Nichteinhaltung der Lieferfrist für Lieferung oder Leistung auf Mobilmachung,
Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung bei anderen Unternehmen oder der ec-GmbH
oder dem Eintritt unvorhersehbarer, von der ec-GmbH nicht zu vertretende
Ereignissen zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. Wenn die
durch die Ereignisse verursachte Behinderung länger als 3 Monate andauert, sind
der Geschäftpartner und die ec-GmbH berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils des Vertrages zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dabei
keiner Vertragspartei zu.
4.
Der
Gefahrenübergang tritt grundsätzlich ein, sobald die Ware abgesandt wird oder
dem Geschäftpartner die Versandanschrift mitgeteilt wird. Die Verpackung der
Ware erfolgt mit bester Sorgfalt. Auf Wunsch und Kosten des Geschäftsparters
wird die Sendung zusätzlich versichert.
5.
Wenn der
Versand durch vom Geschäftspartner zu vertretenden Gründen verzögert wird, so
geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Geschäftspartner über;
auf Wunsch und Kosten des Geschäftspartners bewirkt die ec-GmbH aber eine vom
Geschäftspartner verlangte Versicherung.
6.
Angelieferte
Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentlich Mängel aufweisen, vom Geschäftspartner
entgegenzunehmen.
7.
Teillieferungen
sind zulässig.
§ 7 Plantechnische Empfehlungen
1.
Soweit die
ec-GmbH plantechnische Empfehlungen für den Aufbau und / oder Installation der
Ware abgibt, handelt es sich lediglich um Empfehlungen, die nach dem bestem
Wissen als Hilfestellung für den Geschäftspartner erfolgen.
2.
Diese
Empfehlungen begründen keine vertragliche Verpflichtung der ec-GmbH. Der Geschäftspartner
kann aber Planungsleistungen der ec-GmbH über einen extra zu schliessenden
Vertrag in Anspruch nehmen.
3.
Die
Zuhilfenahme der Empfehlungen gemäss Ziffer 1 durch den Geschäftspartner
geschieht auf Risiko des Geschäftspartners und ist von jeglicher Haftung durch
die ec-GmbH ausgeschlossen.
§ 8 Gewährleistung / Haftung
1.
Der Geschäftspartner
ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Mängeln zu
untersuchen. Mängelrügen sind unter Angabe
der Bestelldaten zu erheben. Offene Mängel sind innerhalb von drei Tagen nach
Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung
schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Geschäftspartner die Rüge in frist-
und formgerechter Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit
der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei der ec-GmbH an.
nach einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache.
2.
Die Gewährleistung
erfolgt nach Wahl der ec-GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die
ec-GmbH haftet für Mängel der von
Ihr gelieferten Waren nur insoweit, wie solche vom Hersteller bzw.
Vorlieferanten anerkannt und die Kosten vom
Hersteller bzw. Vorlieferanten übernommen werden. Schadensersatzansprüche
und Ansprüche auf Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen,
es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit
verursacht.
3.
Jegliche Gewährleistung ist
im Falle unsachgemässer Handhabung der gelieferten Ware ausgeschlossen.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtstand, anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig ist 24534
Neumünster.
2. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht gesondert darauf verwiesen wird.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Sollte eine oder mehrere Klauseln in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen und
Vereinbarungen nicht berührt. Vielmehr gilt dann, soweit gesetzlich zulässig,
eine der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende als
vereinbart.